FÖRDERUNG
Was die Agentur für Arbeit übernimmt.
Weiterbildung von Beschäftigten kann nach § 82 SGB III gefördert werden. Hier finden Sie Voraussetzungen, Förderhöhen und den Ablauf.
Förderhöhe nach Betriebsgröße
| Betriebsgröße | Lehrgangskosten | Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
| Unter 50 Beschäftigte | bis zu 100 % der Lehrgangskosten | bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
| 50 bis 499 Beschäftigte | 50 % | 50 % |
| Ab 500 Beschäftigte | 25 % | 25 % |
| Bonus | 5 Prozentpunkte mehr bei Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung. | |
Voraussetzungen
- Weiterbildung bei einem nach AZAV zugelassenen Träger mit zugelassener Maßnahme
- Umfang von mehr als 120 Unterrichtseinheiten
- Inhalte gehen über eine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus
- Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück
- Letzte geförderte Weiterbildung mindestens zwei Jahre her
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
Ablauf
- 01Erstgespräch und Bedarfsanalyse
- 02Förderprüfung durch uns
- 03Antrag beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
- 04Bescheid und Start
Hinweis
Über Art und Höhe der Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Es besteht kein Rechtsanspruch. Alle Weiterbildungen des BGFT Instituts sind auch ohne Förderung buchbar. Die Trägerzulassung der BGFT GmbH nach AZAV ist beantragt.